Leser
 

Wir halten uns an den Datenschutz.
E-Mail-Marketing by Klick-Tipp.
 
     

Wer kennt sich in sachen unterhalt aus?

Frage von Anja: Wer kennt sich in sachen unterhalt aus?
Mein Verlobter hat eine Vierjährige tochter die bei seiner Ex-Freundin lebt und nur am Wochenende bei uns ist. Sie ist ein richtiger Goldschatz. Nun wurde ja die Düsseldorfer Tabelle erhöht und seine ex will mehr Geld. Bzw. sie will das wir das Geld was angeblich erhöht wurde auf ein angebliches Sparkonto für die kleine geht. Da wir aber nicht wollen das seine ex über Geld verfügt was der kleinen zustehen soll hatten wir beschlossen ein Bausparvertrag für die kleine zu machen. Damit gibt sich seine ex allerdings nicht zufrieden und will nun eine erneute Unterhalt Prüfung wobei die letzte erst letztes Jahr war. Dazu muss man sagen das sie der meinung ist sie würde jetzt wesentlich mehr kriegen als die 199€ die das Gericht damals festgelegt hat. Dazu muss gesagt werden das mein Verlobter und ich auch nachwuchs erwarten. Bis zur Geburt sind es noch fünf Wochen hin und trotzdem ist seine ex der meinung ihr würde jetzt über 300€ zustehen. Das kann doch aber nicht sein da wir ja nun auch noch Wohnung und Kind zu bezahlen haben. Dabei ist sie der meinung dass unser Kind nicht mitberechnet wird. Das kann ich allerdings nicht glauben. Der Staat kann doch nicht verlangen das seine erste tochter viel mehr Geld kriegt und für uns und unser neues baby wird Dann nichts mehr da sein. Weiß jemand was da alles berechnet wird und an wen man sich da am besten wendet? Wir habe keine Lust das seine ex unsere ganzen Finanzen wissen. Die gehen sie nämlich nichts an. Mein freund ist LKW Fahrer und braucht natürlich auch noch Sprit Geld um dort überhaupt hin zu kommen. Dann haben wir natürlich auch noch gewisse Sachen abzubezahlen so wie jedes junges paar denke ich. Das musst doch auch alles berücksichtigt werden oder? Dann ist es ja auch noch so dass ich in der Elternzeit natürlich viel weniger Geld kriege als wenn ich arbeite. Also kann es doch nicht sein das sie recht hat oder? Bitte helft mir…Danke
Letztes jahr hat er sogar noch etwas mehr verdient als zum jetztigen zeitpunkt.
Sie kriegt doch das was ihr zusteht laut gericht. Man kann ja aber wohl auch schlecht verlangen das seine tochter die nicht bei uns ist viel mehr geld kriegt und wir am hungertuch nagen. Schließlich hat er ja auch für uns und unsere tochter zu sorgen. Es ist ja nun nicht so das seine ex kein geld von uns kriegt. Sie kriegt sogar mehr als ihr zusteht. Wir bezahlen der kleinen zwischendurch auch kleidung und Schuhe oder Irgendwas anderes was sie für die kleine braucht. Also es ist wie gesagt nicht so das sie nicht genug kriegt wir tun und machen alles was wir können für seine große tochter.
Ich finde es ja echt nett das ihr alle verständnis für die ex habt aber denkt auch mal jemand an uns??? haben gerade vor ner stunde festgestellt das die letzte unterhalts prüfung sogar bei seinem jetzigem job war und nicht den davor. Also hat sich geldlich ja nichts gehändert wieso kann sie Dann der meinung sein mehr geld zu verlangen. Wir wollen ja nicht das sie weniger kriegt als ihr zu steht. Deshalb haben wir ja auch eine erneute prüfung vorgeschlagen. Wir wollen nur nicht das sie das geld ohne das es das amt weiss mehr kriegt und wir dürfen Dann noch nachzahlen oder wie. Ne danke. Außerdem wie schon gesagt kriegt die kleine eigendlich alles was in unserer macht steht wenn sie was braucht Also kleidung oder sonstiges. Also denke nicht das man behaupten kann das kind leidet darunter das wir nicht freiwillig mehr geld zahlen wollen.

Beste Antwort:

Answer by Gammler
die tabelle ist nicht bindend sondern nur eine richtlinie.
ich hatte anfang des jahres dasselbe problem.
im grunde brauch er eine erneute überprüfung nicht zu fürchten,wenn sich nichts geändert hat.
im besten fall zahlt er weniger.

in diesem sinne…

Was denken Sie? Antworten Sie jetzt!

5 Responses to Wer kennt sich in sachen unterhalt aus?
  1. balou♥
    April 11, 2012 | 01:50

    Pfff… so wie ihr euch das vorstellt, funktioniert das aber nicht!

    Dein Freund ist seinem Kind gegenüber unterhaltspflichtig – und nicht mit irgendwelchen Bausparverträgen. Das Kind muss nämlich JETZT essen, Kleidung und Spielzeug haben… da nützt so ein ominöser Bausparvertrag garnichts!

    Und was ist das für eine Einstellung “wir aber nicht wollen das seine ex über Geld verfügt was der kleinen zustehen soll..” Diese Ex muss das Kind aber nunmal versorgen… oder meinst du, das Kind geht selbst einkaufen und bezahlt auch seinen Mietanteil selbst?

    Was ihr abzubezahlen habt… oder euch anschafft, ist erst mal ganz alleine euer Problem – dieses Kind ist da – und hat einen Unterhaltsanspruch der erfüllt werden muss, in dem Rahmen, den ein Gericht nach Prüfung festgelegt hat. Und wenn die Düsseldorfer Tabelle erhöht wurde, muss eben die dementsprechende Erhöhung ebenfalls gezahlt werden. Ihr alleine habt da garnichts zu bestimmen oder festzulegen. Wenn sich an eurer witschaftlichen Lage irgendwas geändert hat, müsst ihr halt über einen Anwalt eine Änderung vor Gericht beantragen – dieses wird es dann prüfen.

    Die Düsseldorfer Tabelle ist x-fach im Internet anzusehen… und Fragen oder Probleme beantwortet auch am besten der Rechtsanwalt.

  2. christabaars
    April 11, 2012 | 01:51

    Der Bausparvertrag hat nichts mit Unterhalt zu tun- das ist eine private Angelegenheit vom Papa- der Mutter steht das Geld jezt zu

    Kinder werden gleich bezahlt fals die erste aber schon 6 ist bekommt sie mehr als das neugeborene, weil sie in die Schule kommt – das ist auch richtig so

    Nur sein Einkommen zählt- Deins wird nicht mitberechnet

    Ob ihr nun Kredit habt versicherungen und teures Auto an unkosten ist privatsaxhe- es muste schon mancher sein Auto verkaufen

    Er mus doch nach der Geburt zum Jugendamt zur Vaterschafs anerkennung – die berechnen auch den Unterhalt für seine beiden kinder er soll sein Einkommen nachweis mitnehmen und die erledigen das- also laßt Euch nicht einschüchtern es gibt noch gesetze

    Schaut doch mal in die ,,Düsseldorfer Unterhalt-Tabelle bei Googel
    Da ist auch ein Forum zum Berchnen da tragt alles ein was die wissen wollen klick auf berechnen und kopiert das ergebnis- das schickt ihr der anderen zu
    Macht das erst mit ein Kind und dann nochmal mit zwei und schon wisst Ihr was er zahlen mus

    Nun zu Dir Du wirst das erste mal Mama und weißt nicht wie teuer ein Kind ist- ich hoffe er bleibt immer bei Euch und Du nicht auch mal in die Lage kommen must wie seine Ex jetzt
    Kinder sind teuer- ich weiß wovon ich spreche- die Männer gehen zahlen Geld und das war es und wir alleinstehende habe nicht nur Geldliche Sorgen auch das Kind alleine groß zu machen ist nicht leicht und er verlobt sich neu und dort kommt auch ein kind und schon bekommt die Ex weniger- versetze Dich mal in Ihrer Lage- ich versteh die Ex

  3. Petra
    April 11, 2012 | 02:30

    Balou hat vollkommen recht! Hier geht es nicht nur um euch, sondern das erste Kind will auch vernünftig versorgt sein. Wenn ihr jetzt schon wg dem bisschen Unterhalt am Hungertuch nagt, dann hättet ihr vielleicht warten sollen, bis ihr ein weiteres Kind bekommt.

  4. Vanessa
    April 11, 2012 | 03:26

    Der Unterhalt steht immer der Mutter bzw. dem Erziehungsberechtigtem zu
    und es ist für den Unterhalt des täglichen Bedarf zur Entwicklung des Kindes zu verwenden.
    Nur darüber hinausgehende Zahlungen könnten auf einen persänlichen Bausparvertrag eingezahlt werden.

  5. Ylane
    April 11, 2012 | 03:28

    Ihr wollt nicht,dass die Ex über das Geld verfügt…ja,wer soll es denn bitte sonst !? Immerhin lebt die Kleine doch bei ihrer Mutter,der das Unterhalt zusteht….ist nun mal so !!
    Sie muss darüber verfügen…sie muss der Kleinen doch Essen,Trinken,Klamotten und alles weitere kaufen..das ist für das hier und jetzt,was soll sie denn bitte mit einem Sparkonto oder der Gleichen ??
    Ich meine klar,dass kann man sicherlich parallel dazu anlegen,damit sie später irgendwas davon hat,aber das hat doch in keinster Weise annährnd was mit dem Unterhalt zutun…wovon soll sie denn die Kleine bitte ernähren..etc..etc..
    Haltet euch doch einfach an die Beschlüsse,die vom Gericht kamen,ein Gerichtsurteil ist so oder so,unumgänglich..wenn das Gericht festlegt,dass die Kleine 200€ bekommt,dann ist das so…was wollt ihr da machen !?
    Sollte seine Ex “Sonderwünsche” haben,würde ich ihr klarmachen,dass es das nicht gibt und fertig,denn dazu ist dein Ex sicherlich nicht verpflichtet…ihr,ihr Luxusleben zu finanzieren.. ;-)

    L.G.

Leave a Reply

Trackback URL http://sparen-wie.de/2137/wer-kennt-sich-in-sachen-unterhalt-aus/trackback/

Powered by Yahoo! Answers