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Wie kriege ich raus ob meine Betriebskostenrechnung falsch ist?

Frage von honigcreme: Wie kriege ich raus ob meine Betriebskostenrechnung falsch ist?
Also, ich soll 300 Euro für 45qm nachzahlen (und Dabei zahle ich Warmwasser schon über Strom). Dabei war ich letztes Jahr echt sparsam und hab mir lieber mal nen Pulli mehr angezogen als die Heizung aufzudrehen. És ist mein erstes Jahr in der Wohnung und deswegen habe ich auch keinen Vergleich zum Vorjahr. Ich habe natürlich eine Abrechnung (von Techem )bekommen, die versteht aber kein Mensch. Gibt es ein Indiz woran man merken kann das die Rechnung nicht korrekt ?

Beste Antwort:

Answer by kabelede
Macht sowas nicht auch der Mieterschutzbund?Oder frag einen netten Mieter im Haus das er Dir das einmal erklärt.

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4 Responses to Wie kriege ich raus ob meine Betriebskostenrechnung falsch ist?
  1. mausekatze68
    Februar 22, 2012 | 21:59

    Stimmen die Ablesedaten- vergleiche mit dem Ableseprotokoll.
    Frag im Haus, ob andere auch soviel nachzahlen sollen.
    Vielleicht versucht der Vermieter versteckt Reparaturkosten umzulegen. Lass dir die Originalbeläge und Verträge zeigen. Achte auf Vollwartungsvertrag- da sind Reparaturen drin- die musser selbst zahlen!
    Vergleiche die abgerechneten Nebenkosten mit dem Mietvertrag. Sind alle Posten vereinbart? Achte auf Hausmeister- der darf keine Reparaturen von dir bezahlt vornehmen- auch da in den Originalvertrag gucken! Das darfst du! Oder bitte gegen Kostenersatz ca 50 cent pro Kopie um Kopien. Verwaltungskosten sind auch nicht umlegbar.
    Geh zum Mieterverein! Wenn du nicht Mitglied werden willst- was ich für extrem empfehlenswert halte für alle Mieter- hol dir wenigstens deren Mieterlexikon und die Broschüre über Nebenkosten.
    Ist es ein Neubau? Dann wären hohe Heizkosten normal. Altbau? Sind deine Fenster dicht? Türritze unter der Wohnungseingangstür? Zieht es trotz geschlossener Fenster und Türen?
    Besorg dir Abdichtmaterial im Baumarkt. Reflektionsfolien hinter den Heizkörpern bringen auch ne Menge. Keine Vorhänge, Möbel und Abdeckungen vor die Heizung. Keine Kipplüftung sondern immer! nur kurze Stoßlüftung 5- 10 Minuten weit auf und möglichst Durchzug dabei Heizungen Aus! Alle Möbel ca. 10- 15 cm von der Wand abrücken- besonders Außenwand. Besser für die Luftzirkulation/ Konvektion.

  2. omelli8
    Februar 22, 2012 | 22:35

    hi,

    Die Auflistung der Kosten muss nachvollziehbar und übersichtlich sein und den vorgegebenen Kriterien entsprechen. Folgende Daten müssen in der Abrechnung enthalten sein:

    Angabe des Abrechnungszeitraums, Zusammenstellung der Gesamtkosten, Verteilerschlüssel (Berechnung nach Wohnungsgröße oder Anzahl der Wohnungsnutzer), Berechnung des Kostenanteils der einzelnen Mieter, Verrechnung der Kosten mit den Vorauszahlungen.

    Bei der Abrechnung wird unterschieden zwischen so genannten “warmen” und “kalten” Betriebskosten. Die “warmen” Betriebskosten umfassen dabei die Heiz- und Warmwasserkosten.

    Die “kalten” Betriebskosten. Dazu zählen:
    Grundsteuer,
    Wasser- und Abwasser,
    Straßenreinigung,
    Müllbeseitigung (umfasst Müllabfuhr sowie den Betrieb damit verbundener Anlagen),
    Haus- und Schornsteinreinigung,
    Gartenpflege, Hausmeistertätigkeit,
    Beleuchtung,
    Sach- und Haftpflichtversicherungen,
    Versicherungen gegen Elementarschäden,
    Antenne- oder Kabelkosten, Eichkosten,
    Sonstiges (Fahrstuhl, Wascheinrichtungen usw.).

    Es ist zu prüfen, ob irgendeine Mieteinheit der Wohnanlage während des Abrechnungszeitraumes Leerstand hatte ( Die hierfür entstandenen Kosten sind alleinig Sache des Vermieters)

    Falls Ölheizung : Ist der Angangs-Bestand nachgewiesen ?
    Ist seitens TECHEM auch zum Zeitpunkt deines Einzuges eine ordnungsgemäße Zwischenablesung erfolgt ?
    Wurde der gesetzlich vorgeschriebene Abrechnungsschlüssel angewandt ?
    Sind irgendwo versteckte Reparatur, Bank, – oder Verwalterkosten in die Berechnung eingeflossen.
    Hat der Vermieter nach wirtschaftlichen Kriterien gehandelt ? (keine horrenden Gehaltskosten für Hausmeister, Gartenpflege etc. angesetzt)
    War für den Vermieter zum Zeitpunkt deiner Anmietung gegenwärtig, das der festgesetzten Nebenkostenvorauszahlungen nie hätten ausreichend sein können.? (Beliebter Trick von Vermietern, um günstig zu erscheinen) Ggfls. durch Auskunft durch deinen Wohnungsvorgänger – unbedingt selbst ermitteln !!!)
    Einsicht in Originalbelege nehmen und ggfls.zu Beweiszwecken eine Kopie von zweifelhaften Belegen einfordern – sind kostenpflichtig !)

    - und – zum Schluß : Erkundige dich bei einem fachlich versierten Freund oder Fachverwalter, ob einer Überprüfung deiner Unterlagen – hat jede Wohnungsgesellschaft – ist billiger als Mieterschutzverein oder Anwalt.

    Alternativ: Stelle deine Frage erneut ins Forum, wenn du die vorstehenden Punkte abgeklärt hast.

    mfg
    omelli8

  3. aurumstar
    Februar 22, 2012 | 22:59

    Heizkosten werden unterschiedlich nach Verbrauch und Wohnungsgröße abgerechnet, wie, das steht in Deinem Mietvertrag. Danach kannst Du anhand der Ablesewerte und Wohnflächenanteil überprüfen.

    Die Energiepreise sind extrem angestiegen. Besonders die Heizölpreise. Deine Vorauszahlungen waren zu niedrig angesetzt und werden angepasst werden, du wirst mit einer Mieterhöhung in Bezug auf die Betriebskosten rechnen müssen. Wenn Du bei Deiner Wohnungsgröße ca. 30 EUR monatliche Vorauszahlungen für das Heizen geleistet hast, liegst Du eigentlich gut im Rennen, wenn Du “normal” verbrauchst.

    Mache einen Termin bei Deiner Hausverwaltung, dafür sind die da. Wie kommt es, dass Du trotz sparsamen Verbrauchs, das belegen die Ablesewerte, derartig nachzahlen musst.

  4. Sprendlinger
    Februar 22, 2012 | 23:53

    Vergleiche die Heizungsrechnung mit Deinem NAchbarn. Denke daran, dass Öl und Gas 30-40 % teuerer wurde.
    Auch besteht die Möglichkeit, dass Dein Vermieter eine zu geringe Vorauszahlung berechnet hat um die Wohnung besser zu vermieten.

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