
|
Leser
|
||
Frage von aninabauer: Wieviel darf ich als Studentin verdienen, damit das Kindergeld nicht gestrichen wird?
Hallo an Alle,
Ich bin seit Anfang des Jahres in einer sozialen Einrichtung als Aushilfe und Mädchen für alles eingestellt.
Ich arbeite 30 Stunden in der Woche neben dem Studium und verdiene um die 800 Euro im Monat.
Nun habe ich gehört, dass mir das Kindergeld gestrichen wird, wenn ich so viel verdiene.
800 Euro hört sich jetzt für Außenstehende viel an, nur brauche ich das Geld auch (und ich bin echt sparsam)!
Ich wohne bei meinem Vater und muss diesem 250 Euro Miete zahlen. Auch Essen, Kleidung, alle Versicherungen…etc. muss ich selbst zahlen.
Allein die Pendelkosten an die Universität (die Uni liegt in Stadt A, mein Zuhause und meine Arbeit liegt in Stadt B) belaufen sich in der Woche auf locker 80 Euro, oft auch mehr.
Auch die Kopien, Unterlagen und Bücher muss ich selbst bezahlen, sowie die Studiengebühren, die sich an meiner Universität auf 750 Euro pro Semester belaufen.
Bafög bekomme ich keines, Weil mein Vater zu viel verdient.
Weil er aber sehr viele Schulden hat, kann er mich im Studium finanziell nicht unterstützen.
Warum wird mir also das Kindergeld gestrichen, wenn ich einfach so viel Geld zum Leben brauche?
Es ist schon schwer genug für mich, Studium und Arbeit unter einen Hut zu bringen!
Gibt es vielleicht ein Amt, in dem ich mich erkundigen kann, und meine Lage schildern?
Welches Amt ist denn für das Kindergeld zuständig?
Weiß jemand, wieviel ich verdienen darf (im Jahr), ohne dass mir das Kindergeld gestrichen wird?
Beste Antwort:
Answer by Heide Witzka
http://www.studis-online.de/StudInfo/kindergeld.php
Hab mal nen Link rausgesucht, in dem steht wieviel du verdienen darfst.
Für das Kindergeld ist die Familienkasse zuständig..
Mehr kann ich leider nicht weiter helfen..
Was denken Sie? Antworten Sie jetzt!
Powered by Yahoo! Answers
* Das Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die dazu beitragen soll, den Lebensunterhalt von Kindern zu sichern.
* Anspruchsberechtigt sind in der Regel die Eltern.
* Leisten die Eltern keinen oder nur sehr wenig Unterhalt, kann das Kind die Auszahlung des Geldes an sich selbst beantragen (sog. Abzweigung).
* Für Kinder über 18 Jahre gibt es nur dann Kindergeld, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Insbesondere kann für Kinder, die sich in Ausbildung befinden, weiterhin Kindergeld bezogen werden. In diesem Fall endet der Kindergeldanspruch spätestens mit dem 25. Geburtstag des Kindes. Zeiten des Wehr- bzw. Zivildienstes verschieben das Ende des Kindergeldanspruchs entsprechend nach hinten.
* Auch während einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten (z.B. zwischen Schulabschluss und Studienbeginn) kann es Kindergeld geben. Allerdings darf der Zeitraum nicht länger als vier Monate dauern.
* Kindergeld wird nur gewährt, wenn das Kind im Kalenderjahr unter der Einkommensgrenze von 8.004 Euro (ab 2010, davor waren es 7.680 Euro) bleibt. Dabei wird nur das Einkommen solcher Kalendermonate berücksichtigt, in denen eine Kindergeldberechtigung besteht. BAföG zählt mit dem Zuschussanteil als Einkommen (beim Studierenden-BAföG also zu 50%, beim Schüler-BAföG zu 100%). Achtung: Die Einkommensgrenze sinkt mit jedem Monat eines Kalenderjahres, in dem keine Kindergeldberechtigung besteht, um ein ein Zwölftel.
* Die Höhe des Kindergeldes beträgt seit dem 1.1.2010 für das 1. und 2. Kind 184 Euro im Monat, für das 3. Kind 190 Euro und für das 4. und jedes weitere Kind 215 Euro.